Coaching als Beruf

Coaching als Beruf: systemischer Coach
Gesetzliche Bestimmungen nach der Ausbildung in Österreich

Der Begriff “ Coaching “ für sich allein kann derzeit frei verwendet werden. Gesetzlich geregelt ist Coaching als Tätigkeit in folgenden offiziellen Berufsbezeichnungen:
 Lebens- und Sozialberater-In,
 Unternehmensberater-In,
 Supervisor-In, („Coaching ist im Verständnis der ÖVS eine spezielle Form von Supervision“, Österreichische Vereinigung für Supervision, www.oevs.or.at)
 Psychotherapeut-In.

Coaching im Bereich … gesetzliche Bestimmung
… Sport, körperliche Fitness und
schulisches Lernen
keine Gewerbeberechtigung erforderlich.
nichtgewerbliche freie Lehrtätigkeit –
genannt „neue Selbständigkeit“
… körperliche und energetische
Ausgewogenheit
Gewerbeberechtigung für die
„personenbezogene Hilfestellung“ erforderlich:
freies Gewerbe, d.h. kein Nachweis der
Befähigung ist nötig.
… berufliche Entwicklung im Interesse eines
Unternehmens
Gewerbeberechtigung für die
„Unternehmensberatung“ ist erforderlich:
reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis
der Befähigung ist nötig
… Persönlichkeitsentwicklung,
Beziehungsfähigkeit und deren
Verbesserung
Gewerbeberechtigung für die „Lebens- und
Sozialberatung“ ist erforderlich:
reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis
der Befähigung ist nötig, oder: Eintragung in
die Liste der Psychotherapeuten oder der
klinischen Psychologen ist erforderlich

Aufbauend auf den Coaching-Lehrgang bieten wir ein 2-semestriges Upgrade für die Gewerbeberechtigung Lebens- und Sozialberater.

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