Coaching als Beruf: systemischer Coach
Gesetzliche Bestimmungen nach der Ausbildung in Österreich
Der Begriff “ Coaching “ für sich allein kann derzeit frei verwendet werden. Gesetzlich geregelt ist Coaching als Tätigkeit in folgenden offiziellen Berufsbezeichnungen:
Lebens- und Sozialberater-In,
Unternehmensberater-In,
Supervisor-In, („Coaching ist im Verständnis der ÖVS eine spezielle Form von Supervision“, Österreichische Vereinigung für Supervision, www.oevs.or.at)
Psychotherapeut-In.
Coaching im Bereich … | gesetzliche Bestimmung |
… Sport, körperliche Fitness und schulisches Lernen |
keine Gewerbeberechtigung erforderlich. nichtgewerbliche freie Lehrtätigkeit – genannt „neue Selbständigkeit“ |
… körperliche und energetische Ausgewogenheit |
Gewerbeberechtigung für die „personenbezogene Hilfestellung“ erforderlich: freies Gewerbe, d.h. kein Nachweis der Befähigung ist nötig. |
… berufliche Entwicklung im Interesse eines Unternehmens |
Gewerbeberechtigung für die „Unternehmensberatung“ ist erforderlich: reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung ist nötig |
… Persönlichkeitsentwicklung, Beziehungsfähigkeit und deren Verbesserung |
Gewerbeberechtigung für die „Lebens- und Sozialberatung“ ist erforderlich: reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung ist nötig, oder: Eintragung in die Liste der Psychotherapeuten oder der klinischen Psychologen ist erforderlich |
Aufbauend auf den Coaching-Lehrgang bieten wir ein 2-semestriges Upgrade für die Gewerbeberechtigung Lebens- und Sozialberater.